Brauche ich eine Bewohnbarkeitsbescheinigung?

23. Oktober 2023   |   von Hanna Christensen   |   Administration, Immobilien Kauf/Verkauf auf Mallorca

Bewohnbarkeitsbescheinigung - was ist es eigentlich?

Neben dem Energieausweis spielt in Spanien ein weiteres Dokument eine entscheidende Rolle beim Immobilien Ankauf und Verkauf – die sogenannte "Bewohnbarkeitsbescheinigung", auf Spanisch „Cédula de habitabilidad“. Diese Bescheinigung bestätigt nicht nur die Bewohnbarkeit einer Immobilie, sondern belegt auch, dass sie bestimmte Mindeststandards erfüllt, darunter vorgeschriebene Größe, sanitäre Einrichtungen und eine notwendige technische Grundausstattung. Ein Beispiel für ihre Anwendung ist die erstmalige Beantragung eines Strom- und/oder Wasseranschlusses.

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Die Bewohnbarkeitsbescheinigung, umgangssprachlich einfach "Cédula" genannt, wird auf Mallorca vom Inselrat ausgestellt und hat eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Erneuerung erforderlich. Bei notariellen Beurkundungen für den Verkauf einer Immobilie sollte das Dokument in gültiger Form vorliegen und ist im Falle einer Bankfinanzierung sogar dringend erforderlich.

Es existieren verschiedene Arten von Bewohnbarkeitsbescheinigungen:

Erstbescheinigung

Diese Bescheinigung, die "Cédula de habitabilidad de primera ocupación" auf Spanisch, gilt für Neubauten und ist auch dann erforderlich, wenn die Nutzung der Immobilie geändert oder ein größerer Umbau oder eine Erweiterung durchgeführt wird. Hierbei ist die Vorlage der Baugenehmigung erforderlich, und das Dokument wird erst nach erfolgreicher Bauendabnahme (Certificado de final de obra) durch die zuständige Gemeinde auf Mallorca ausgestellt.

Folgebescheinigungen

Wenn die Gültigkeitsdauer der aktuellen Bewohnbarkeitsbescheinigung abgelaufen ist, muss die Cédula erneut beantragt werden. Dem Antrag sind aktuelle Fotos der Immobilie beizufügen, und ein Architekt muss schriftlich bestätigen, dass keine Veränderungen an der Immobilie vorgenommen wurden. Das ist dann die Cédula de habitabilidad de renovación.

Für Immobilien vor 1987

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Für Immobilien, die vor dem 1. März 1987 erbaut wurden und für die in Mallorca noch nie eine Bescheinigung ausgestellt wurde, existiert ein vereinfachtes Antragsverfahren, die sogenannte Cédula de habitabilidad por carencia. Allerdings muss ein Nachweis dafür vorliegen, dass die Immobilie vor dem Stichtag 1. März 1987 errichtet wurde, seitdem keine baulichen Veränderungen vorgenommen wurden und gegen die Besitzer keine Verfahren wegen Bauverstößen eingeleitet wurden.

Kopien der Bewohnbarkeitsbescheinigung

Solange die Cédula nicht abgelaufen ist und keine Baumaßnahmen unternommen worden sind, kann man problemlos eine Kopie beantragen.

Alles digital

Die Bewohnbarkeitsbescheinigung enthält wichtige Informationen wie die Registrierungsnummer, das Ausstellungsdatum, die Art der Cédula, die Nutzungsart der Immobilie, die Lage, die Anzahl der Schlafplätze, den Verifizierungscode und digitale Unterschriften. Die Ausstellung dieser Bescheinigung erfolgt durch das "Consell insular de Mallorca". Früher gab es ein Original einer Cédula mit einem Stempel drauf, heute wird sie elektronisch beantragt und ausgestellt und sieht viel weniger feierlich aus.

Bei Bedarf helfe ich Ihnen gerne mit allen Fragen oder Vorgängen, die für die reibungslose Abwicklung von sowohl Verkauf als auch Ankauf Ihrer Immobilien notwendig sind.

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