NIE: "weiss" oder "grün"?

25. November 2023   |   von Hanna Christensen   |   Administrative Unterstützung, Beratung

NIE – was war es nochmal?

Egal, was Sie in Spanien vorhaben, ob eine Beschäftigung oder Immobilienkauf, ist die Beantragung einer NIE-Nummer erforderlich. NIE bedeutet "Numero de Identidad de Extranjero" und dient als Identifikations- und Steuernummer für Ausländer in Spanien. Ihre NIE-Nummer müssen Sie nur einmal beantragen, sie ist lebenslang gültig und unverzichtbar, um in Spanien zu arbeiten, Verträge abzuschließen oder Steuern im Rahmen eines Immobilienkaufs zu zahlen.

Die Beantragung der NIE-Nummer erfolgt persönlich und/oder durch einen Vertreter bei der zuständigen Behörde in Spanien oder auch in Deutschland bei den spanischen Vertretungen wie Botschaft in Berlin oder Konsulate.

Ich biete Ihnen meine Unterstützung bei der Beantragung der persönlichen NIE-Nummer in Spanien an, um diesen wichtigen Schritt zu erleichtern und stehe zur Verfügung, um alle Ihre Fragen zu beantworten. Nehmen Sie mit mir Kontakt auf, um mehr darüber zu erfahren, wie ich Ihnen bei der Beantragung der NIE-Nummer behilflich sein kann.

Weiß oder grün?

Die "weiße" NIE-Nummer muss man beantragen, egal was man in Spanien vorhat. Auch wenn Ihr erster Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz bleibt und Sie sich nicht mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhalten, brauchen Sie eine NIE, wenn Sie länger bleiben – weil Sie studieren oder remote arbeiten oder weil Sie eine Immobilie kaufen oder eine Firmengründung planen.

Für diejenigen, die dauerhaft auf Mallorca leben und arbeiten möchten, sind verschiedene Behördengänge erforderlich, darunter die Beantragung der Residencia / Aufenthaltsgenehmigung, die begehrte „grüne“ NIE-Karte (CUE). Hierfür benötigen Sie eine NIE-Nummer und obendrauf später eine Beitrittsnummer, "Número de Afiliación" bei der Sozialversicherung, der Seguridad Social, um arbeiten zu können.

Im Falle einer Anstellung auf Mallorca können Sie diese Dokumente bei Ihrem zukünftigen Arbeitgeber vorlegen, um die Residencia zu beantragen. Selbständige beantragen die Aufenthaltsgenehmigung selbst, zum Beispiel mit meiner Hilfe.

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Für diejenigen, die weder Arbeitnehmer noch selbstständig in Spanien sind, und trotzdem eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen möchten, ist der Nachweis einer Krankenversicherung erforderlich, die mindestens den Standards der spanischen Seguridad Social entspricht, sowie finanzieller Mittel in einer bestimmten Höhe. Im Jahr 2023 beträgt dies 6.784,54 Euro für eine Person und 21.032,07 Euro für eine Familie mit zwei Kindern.

Rufen Sie an, ich helfe Ihnen gerne mit allen notwendigen Unterlagen und Behördengängen. Besonders, wenn Sie noch kein Spanisch sprechen, kann sich dieser Vorgang schnell zum stressigen Erlebnis entwickeln.

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