Besteuerung von Nichtresidenten in Spanien

15. November 2023   |   von Hanna Christensen   |   Steuern, Nichtresidenten in Spanien

Auch Nichtresidenten bezahlen Steuer in Spanien

Auch für Nichtresidenten besteht in Spanien die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, insbesondere für Immobilienbesitzer, die Spanien als ihren Zweitwohnsitz nutzen und obwohl sie ihre Immobilie nicht gewerblich vermieten. Die einschlägige Steuer, bekannt als "IRNR - Impuesto sobre la Renta de no Residentes", Einkommensteuer für Nichtresidenten auf Spanisch, findet Anwendung, wenn der Immobilienbesitzer weniger als 183 Tage im Jahr in Spanien verweilt und somit nicht als uneingeschränkt steuerpflichtig gilt.

Für Nichtresidenten, die Eigentum in Spanien besitzen, ergibt sich gemäß Gesetz die jährliche Pflicht zur Einreichung einer Steuererklärung für die Eigennutzung ihrer spanischen Immobilie. Dieser Prozess, als "imputación" bezeichnet, findet in der deutschen Einkommensteuererklärung keine Berücksichtigung. Die Eigennutzung selbst bleibt in Deutschland steuerfrei, im Gegensatz zu den in Spanien erzielten Mieteinnahmen, für die in Spanien separate Steuern anfallen.

So viele „Modelos“!

In Spanien werden sämtliche Steuerangelegenheiten mittels der sogenannten "Modelos" abgewickelt. Im Falle der Steuererklärung für Nichtresidenten ist das relevante Formular das Modelo 210, das bis spätestens 31. Dezember des Folgejahres eingereicht werden muss. Mittels dieses Formulars erfolgt die Berechnung einer sogenannten "fiktiven" Einkommensteuer, basierend auf dem Katasterwert der Immobilie. Der Besitz von Immobilien in Spanien wird dabei als Einkommen betrachtet, unabhängig davon, ob die Immobilie vermietet oder verpachtet wird. Diese Steuer ist persönlich, sodass jeder im Grundbuch eingetragene Eigentümer seine individuelle Steuererklärung separat einreichen muss.

Die Berechnung des Modelo 210 erfolgt auf Grundlage des Katasterwerts, von dem 2% als steuerliche Bemessungsgrundlage abgezogen werden. Bei einer Neubewertung durch das Katasteramt in den letzten 10 Jahren werden 1,1% Steuern angewendet. Falls die Immobilie im Laufe des Steuerjahres erworben wurde, erfolgt eine anteilige Berechnung der Nichtresidentensteuer.

Zuschläge und Strafen vermeiden

Es ist wichtig zu betonen, dass die Steuersätze für das Jahr 2023 bei 19% für EU-Bürger und 24% für Nicht-EU-Bürger liegen. Wird das Modelo 210 nicht rechtzeitig eingereicht, fallen Zuschläge und Geldstrafen an. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, sich frühzeitig mit den steuerlichen Verpflichtungen auseinanderzusetzen und rechtzeitig die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um mögliche Strafen zu vermeiden.

Falls Sie Unterstützung in dieser Angelegenheit benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Die Besteuerung von Nichtresidenten ist mein Fachgebiet, und Sie können mich gerne kontaktieren, um Ihre Fragen zu klären. Eine fundierte Beratung kann dabei helfen, steuerliche Fallstricke zu vermeiden und Ihre finanzielle Situation in Bezug auf Ihr spanisches Immobilienvermögen zu optimieren.

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