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Wenn eine Preiseinigung erreicht wurde und alle für den Optionsvertrag notwendigen Dokumente überprüft sind – siehe Immobilie auf Mallorca verkaufen: Teil 1 - wird normalerweise der Kaufoptionsvertrag vorbereitet. Was ist es? Wozu dient es? Ist es notwendig? Was beinhaltet es? Was kostet es?
In diesem zweiten Teil der Reihe „Sie verkaufen Ihre Immobilie auf Mallorca?“ beschäftigen uns mit diesen Fragen.
Der Vorvertrag / Kaufoptionsvertrag / Optionsvertrag / Anzahlungsvertrag, auf Spanisch „Contrato de arras“ ist normalerweise ein Privatvertrag, der verbunden mit einer Anzahlung von 5 bis 10% der Kaufsumme ist und beide Seiten verpflichtet: den Verkäufer zum Verkauf und den Käufer zum Kauf. Er ist zwar nicht gesetzlich obligatorisch, wird aber in den aller meisten Kaufabwicklungen gemacht und gibt beiden Seiten mehr Sicherheit.
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Wenn alle Fragen geklärt sind und der Optionsvertrag auf dem Tisch liegt, werden wie gesagt auch 5-10% der Gesamtsumme als Anzahlung fällig. Der Käufer hat einige Tage, um zu überweisen, erst dann ist der Vertrag rechtskräftig. Wer bekommt die Anzahlung? Der Verkäufer möchte sie auf dem Konto haben, der Makler auf seinem und der Käufer normalerweise auf einem Konto beim Notar – alles ist möglich, es geht hier um eine Verhandlungssache. In den meisten Fällen wird die Anzahlung bei einem Treuhandkonto beim Notar deponiert.
Im „Contrato de arras“ stehen eigentlich schon alle Informationen, die später in der Kaufurkunde beim Notar stehen werden:
* alle Informationen zu der Immobilie inkl. Katasternummer, Grundbuchauszug, Energiezertifikat etc.
* alle Informationen zum Verkäufer und Käufer, inkl. Kopien von NIE, Pass, Personalausweis
* der Preis und die Zahlungsmodalitäten
* Frist für die Unterzeichnung der Kaufurkunde beim Notar
* Höhe der Anzahlung und Zahlungsfrist
* Alle anderen relevanten Infos wie z.B. Inventarliste bei Übernahme einer möblierten Immobilie
* Gerichtsstand.
Obwohl im Internet Musterverträge zu finden sind, ist es ratsam, sich beraten zu lassen. Denn dieser Vertrag verpflichtet zu den im Vertrag vereinbarten Bedingungen den Verkäufer zu verkaufen und den Käufer zu kaufen.
Es gibt drei verschiedene Arten von Anzahlungsverträgen, wobei die am häufigsten verwendete Art die „geheime“ ist („contrato de arras confidencial“). Bei diesem Vertragstyp verliert der Käufer die geleistete Anzahlung, falls er nicht zum Notartermin erscheint. Wenn es umgekehrt der Verkäufer ist, der vom Optionsvertrag zurücktreten möchte, muss er dem Käufer die Anzahlung doppelt zurückgeben.
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Nehmen wir an, im Optionsvertrag wurde eine lange Frist bis zum Notar vereinbart und die Marktpreise haben sich in der Zwischenzeit stark verändert und ein anderer Käufer bietet viel mehr für Ihre Immobilie. Das neue Kaufangebot müsste also mehr als die doppelte Anzahlung hoch sein, um überhaupt zu überlegen, an den neuen Käufer zu verkaufen.
Der Käufer entscheidet, bei welchem Notar die Kaufurkunde unterschrieben wird. Im Vorvertrag wird u.a. vereinbart, wie und wie viele Tage vorher der Käufer den Verkäufer wegen dem Notartermin benachrichtigt.
Der Vorvertrag wird normalerweise vom Käufer vorbereitet und an den Verkäufer geschickt. Seine Bemerkungen werden verhandelt und/oder in den Vertrag eingefügt. Bei Einigung wird im Büro des Maklers unterschrieben oder per Mail, falls beide Seiten es so vereinbaren. Nachdem die Anzahlung seitens des Käufers geleistet wurde, bleibt nur den Notartermin abzuwarten.
Spätestens jetzt ist klar, dass der Vorvertrag ein superwichtiges Dokument ist - lassen Sie sich beraten. Eine Beratung eines Experten/in ist entscheidend, um die Feinheiten dieser Prozesse erfolgreich zu bewältigen. Rufen Sie an, ich stehe Ihnen gerne bei allen Fragen bezgl. Abwicklung zur Verfügung. Möchten Sie mit mir Kontakt aufnehmen? Meine Kontaktdaten finden Sie hier auf der Seite.
Sind Sie gespannt, wie es weitergeht? Hier geht es zum Teil 3 von 4: Die Beurkundung beim Notar.